Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.1977

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   OVG Berlin, 31.08.1979 - II B 32.77   

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OVG Berlin, 31.08.1979 - II B 32.77 (https://dejure.org/1979,26572)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31.08.1979 - II B 32.77 (https://dejure.org/1979,26572)
OVG Berlin, Entscheidung vom 31. August 1979 - II B 32.77 (https://dejure.org/1979,26572)
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   BVerwG, 08.07.1977 - II B 32.77   

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BVerwG, 08.07.1977 - II B 32.77 (https://dejure.org/1977,2485)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1977 - II B 32.77 (https://dejure.org/1977,2485)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1977 - II B 32.77 (https://dejure.org/1977,2485)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 2 B 32.77
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, wenn sie mindestens eine Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf, und das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 2 B 32.77
    Vielmehr ist - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Beteiligten - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann gegeben, wenn, sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; Beschluß des Senats vom 25. November 1976 - BVerwG II B 40.76 -).
  • BVerwG, 25.11.1976 - 2 B 40.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1977 - 2 B 32.77
    Vielmehr ist - abgesehen von dem Fall nicht ausreichender Anhörung eines Beteiligten - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann gegeben, wenn, sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; Beschluß des Senats vom 25. November 1976 - BVerwG II B 40.76 -).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Ein solcher läge nur dann vor, wenn das Urteil damit auf eine entscheidungserhebliche Tatsache gestützt wäre, zu der den Verfahrensbeteiligten nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) Gelegenheit zur Äußerung hätte gegeben werden müssen (vgl. Urteil vom 7. August 1967 - BVerwG 6 C 10.67 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 30] mit Hinweis auf Urteil vom 15. Juli 1960 - BVerwG 7 C 239.59 - [DVBl. 1960, 854], Beschluß vom 31. August 1962 - BVerwG 7 CB 76.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 21], Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG 2 C 60.69 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 6], Urteil vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 13.74 - und Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 2 B 32.77 -).
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